Der Kontinent Compliance Index bewertet EU-LLM-Inference-Provider ausschließlich anhand belegbarer Fakten: Vertragsklauseln, Zertifikate und öffentliche Zusagen mit Quellzitat und Prüfdatum. Website-Aussagen zählen weniger als Vertragszusagen; fehlende Belege ergeben null Punkte im jeweiligen Kriterium, ausgewiesen als „keine belegbare Zusage“, nicht als Verstoß.
Jede Dimension wird 0–100 bewertet (Ja = 100, Teilweise = 50, Nein/Unbelegt = 0, Mittel über die Kriterien; nicht anwendbare Kriterien bleiben außen vor, siehe unten). Die Gesamtstufe ergibt sich aus dem gewichteten Mittel: A ≥ 85, B ≥ 70, C ≥ 55, D ≥ 40, sonst E.
Zwei harte Gates deckeln die Stufe unabhängig vom Punktemittel, gestaffelt nach Status: Ohne AVV nach Art. 28 DSGVO ist maximal Stufe D erreichbar, mit einem nur teilweise vorhandenen AVV maximal Stufe C. Ohne vertraglich zugesichertes EU-Hosting ist maximal Stufe C erreichbar, mit nur teilweise zugesichertem EU-Hosting maximal Stufe B.
Nicht anwendbare Kriterien
Ein Kriterium wird als nicht anwendbar geführt, wenn die zugrunde liegende Pflicht den Anbieter rechtlich nicht trifft. Solche Kriterien fallen aus der Wertung, statt mit null Punkten einzugehen; ist eine ganze Dimension nicht anwendbar, verteilt sich ihr Gewicht auf die übrigen. Der Unterschied ist wesentlich: Null Punkte heißt „geprüft und nicht erfüllt“, nicht anwendbar heißt „nicht messbar“. Wer eine Pflicht nicht hat, kann sie weder erfüllen noch verfehlen.
Praktisch betrifft das heute die beiden KI-Act-Kriterien. Die Pflichten aus Art. 53 KI-VO — technische Dokumentation und Verhaltenskodex — treffen den Anbieter des GPAI-Modells, nicht denjenigen, der fremde Modelle betreibt. Ein reiner Inferenz-Anbieter kann für ein Modell von Meta oder Alibaba keine Art.-53-Dokumentation vorlegen; die Pflicht liegt beim Modellanbieter. Diese Kriterien werden deshalb nur dort bewertet, wo der Anbieter selbst GPAI-Modelle anbietet oder sich als deren Anbieter positioniert.
Die Abgrenzung wird einheitlich angewendet und je Anbieter mit Quellenangabe belegt wie jede andere Bewertung auch. Nicht anwendbar ist kein Freibrief: Auf den beiden Gate-Kriterien — AVV und EU-Hosting — greift der Deckel weiterhin, auch wenn das Kriterium als nicht anwendbar geführt würde.
Dimensionen & Gewichte
Data Protection Contracts
avv_art28 · sccs · incident_frist
Data Residency & Sovereignty
eu_hosting · sub_processors_eu · eigentum_eu
Data Use
zdr · no_training · opt_out
Certifications
iso27001 · soc2_c5
AI Act Readiness
transparenz_doku · cop_status
Contract Quality & Transparency
vertraege_oeffentlich · sla · haftung_fair
Fairness-Prozess
Vor Erstveröffentlichung erhält jeder bewertete Provider sein Datenblatt mit 14 Tagen Korrekturfrist. Danach steht auf jedem Datenblatt ein dauerhafter Meldeweg für Korrekturen (legal@kontinent.ai). Jede Änderung an Daten oder Methodik ist über die öffentliche Änderungshistorie nachvollziehbar; Methodik-Änderungen erscheinen als neue Version mit Neuberechnung aller Stufen.
Changelog
- v2.0 (2026-08-14): Gates für AVV und EU-Hosting dreistufig statt binär: „Teilweise“ deckelt jetzt milder (EU-Hosting max. Stufe B, AVV max. Stufe C) als „Nein“/„Unbelegt“/„nicht anwendbar“ (unverändert Stufe C bzw. D). Zuvor wurde eine Teilzusage doppelt bestraft — einmal in der Punktzahl, dann noch einmal durch den vollen Deckel. Alle Stufen neu berechnet.
- v1.1 (2026-08-05): Status „nicht anwendbar“ eingeführt. Kriterien, die einen Anbieter rechtlich nicht treffen können, zählen nicht mehr als null Punkte, sondern fallen aus der Wertung; ihr Gewicht verteilt sich auf die übrigen Dimensionen. Angewendet auf die beiden KI-Act-Kriterien bei reinen Inferenz-Anbietern. Alle Stufen neu berechnet.
- v1.0 (2026-07-27): Erstveröffentlichung: 6 Dimensionen, 16 Kriterien, Gates für AVV und EU-Hosting.