kontinent / legal
Allgemeine Nutzungsbedingungen
Stand: 4. August 2026
1. Allgemeines und Geltungsbereich
Die Synaptix GmbH, Auerstr. 5, 10249 Berlin („Kontinent“) ist Anbieterin des EU-souveränen KI-Gateways Kontinent („Plattform“). Die Plattform ermöglicht Unternehmen jeder Größe („Kunden“) den Zugriff auf und die Nutzung von KI-Modellen über eine einheitliche, OpenAI-kompatible Programmierschnittstelle (API), einschließlich Routing zwischen Providern, Durchsetzung von Zugriffs- und Datenschutzrichtlinien sowie Verbrauchsabrechnung.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an geschäftliche Kunden und nicht an Verbraucher. Mit Vertragsschluss erklärt der Kunde, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Ein Vertragsschluss mit oder die Nutzung der Plattform durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen und finden keine Anwendung, außer Kontinent hat der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand und grundlegende Funktionalitäten
Die Plattform bündelt den Zugang zu KI-Modellen verschiedener Anbieter („Provider“) hinter einer einheitlichen API. Der Kunde kann damit insbesondere Anfragen an Modelle richten, Routing-Regeln (Fallback-Ketten, Lastverteilung) konfigurieren, Zugriffs- und Datenschutzrichtlinien je API-Schlüssel festlegen sowie Verbrauch und Kosten einsehen. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung in der Dokumentation.
EU-Beschränkung.Kontinent bindet ausschließlich Modelle an, die in der Europäischen Union verarbeitet werden. Anders als bei vergleichbaren Diensten besteht keine Möglichkeit, Modelle mit weltweiter Verarbeitung („global deployment“) zu aktivieren. Modelle, für die ein Provider keine EU-Verarbeitung zusichert, werden nicht in den Katalog aufgenommen. Übergabepunkt der Leistung ist der Zugangspunkt des von Kontinent genutzten Rechenzentrums. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu schaffen und aufrechtzuerhalten.
Die Plattform übermittelt Anfragen des Kunden („Prompts“) an das angesprochene Modell und die generierten Antworten („Output“) zurück an den Kunden. Der Kunde kann je API-Schlüssel festlegen, welche Modelle und Provider genutzt werden dürfen und ob ausschließlich Provider mit vertraglicher Zero-Retention- oder Trainingsausschluss-Zusage angesprochen werden.
Die Modelle werden von dem jeweiligen Provider in alleiniger Verantwortung betrieben und unter dessen Vertragsbedingungen bereitgestellt. Kontinent ist für die Modelle, ihre Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit und Sicherheit nicht verantwortlich, hat keinen Einfluss auf ihre technische Gestaltung und schließt insoweit jegliche Haftung dafür aus. Provider können Funktionen und Verfügbarkeit ihrer Dienste jederzeit ändern oder einstellen und damit auch die Nutzbarkeit über die Plattform verändern oder verhindern. Kontinent sagt insofern keine bestimmte Verfügbarkeit oder Funktion einzelner Modelle zu.
Kontinent ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln sowie Funktionen, Schnittstellen, Modelle, Provider und sonstige Leistungsmerkmale zu ändern, anzupassen, zu erweitern oder einzustellen, soweit hierdurch der vereinbarte Funktionsumfang bei einer Gesamtschau der Änderungen nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Zu Änderungen verpflichtet ist Kontinent nur, soweit diese zum Erhalt der Sicherheit oder Funktionsfähigkeit erforderlich sind.
3. Registrierung, Organisation und API-Schlüssel
Die Nutzung setzt die Einrichtung einer Organisation für den Kunden sowie die Registrierung der Nutzer in dieser Organisation voraus. Der programmatische Zugriff erfolgt über API-Schlüssel, die der Kunde in der Konsole selbst erzeugt, beschränkt und widerruft.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die bei Einrichtung und Verwaltung angegebenen Daten richtig, vollständig und aktuell sind, insbesondere Unternehmens-, Kontakt- und Abrechnungsdaten.
Der Kunde darf den Zugriff nur solchen Nutzern ermöglichen, die von ihm hierzu autorisiert sind. Zugangsdaten und API-Schlüssel dürfen nicht zwischen mehreren Nutzern geteilt werden. Der Kunde ist für das Verhalten seiner Nutzer sowie für sämtliche über seine API-Schlüssel abgesetzten Anfragen verantwortlich.
Der Kunde und die Nutzer sind verpflichtet, Zugangsdaten und API-Schlüssel geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Kontinent zeigt einen API-Schlüssel nur einmal bei der Erzeugung im Klartext an; der Kunde ist für dessen sichere Verwahrung verantwortlich. Bei Verdacht auf Offenlegung hat der Kunde den Schlüssel unverzüglich in der Konsole zu widerrufen.
4. Testphase
Der Kunde kann die Plattform für einen begrenzten Zeitraum mit eingeschränktem Funktionsumfang oder mit einem Startguthaben testen („Testphase“). Nach Ablauf der Testphase oder Aufbrauchen des Startguthabens endet die Nutzungsmöglichkeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Kunde kein Guthaben auflädt oder keinen Vertrag über die entgeltliche Nutzung abschließt.
5. Vertragsschluss
Die Darstellung der Plattform auf unserer Webseite stellt noch kein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt (i) bei einer Registrierung des Kunden über unsere Webseite mit Bereitstellung der Organisation durch Kontinent und (ii) bei einem Angebot oder Auftragsformular von Kontinent mit Annahme durch den Kunden zustande.
6. Nutzungsrechte an der Plattform
Kontinent räumt dem Kunden das zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrags befristete, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Plattform in dem vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Das Nutzungsrecht erlischt automatisch mit Beendigung des Vertrages.
Der Kunde darf die Plattform nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen. Eine Weitergabe des Zugangs an Dritte ist ausgeschlossen; die Nutzung innerhalb eigener Produkte des Kunden gegenüber dessen Endkunden bleibt zulässig, soweit der Kunde Vertragspartner und für die Nutzung verantwortlich bleibt und die Nutzungsbeschränkungen der Provider an seine Endkunden weitergibt (Flow-down).
Der Kunde ist nicht berechtigt, (i) die Plattform oder den Zugang zu ihr zu vertreiben, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder weiterzuverkaufen, (ii) die Plattform zur Entwicklung eigener Produkte oder Leistungen zu nutzen, die dieselben oder im Wesentlichen dieselben Funktionalitäten haben, (iii) Funktionalitäten zu aktivieren oder zu nutzen, für die ihm keine Nutzungsrechte eingeräumt wurden, (iv) Quellcode, Algorithmen oder andere Programmbestandteile zu ändern, zu übersetzen, zu vervielfältigen, zu analysieren (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder in sonstiger Weise zu untersuchen, außer dies ist nach zwingendem Recht gestattet, (v) technische Schutzmaßnahmen oder Zugangskontrolltechnologien zu entfernen, zu umgehen oder zu verändern, (vi) Penetrationstests, Scans oder ähnliche Untersuchungen der Plattform oder der zugrundeliegenden Infrastruktur ohne vorherige Zustimmung durchzuführen, (vii) Hinweise auf Schutzrechte oder sonstige Rechtsvermerke zu entfernen, zu verdecken oder zu ändern.
7. Verfügbarkeit der Plattform
Die Plattform hat eine Verfügbarkeit von mindestens 99 % im Kalendermonatsmittel.
Nichtverfügbarkeit liegt vor, wenn die API nicht erreichbar ist oder ihre Kernfunktionen vollständig nicht genutzt werden können. Keine Nichtverfügbarkeit liegt vor, wenn die Plattform (i) aufgrund von Umständen, die Kontinent nicht zu vertreten hat, insbesondere höherer Gewalt (z.B. Krieg und kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien sowie Ausfälle von Infrastrukturanbietern, die ihrerseits auf höherer Gewalt beruhen), (ii) Fehlbedienung oder vertragswidrigen Gebrauch durch den Kunden, oder (iii) wegen geplanter Wartungsarbeiten nach Abs. 3 nicht erreichbar ist.
Kontinent darf den Zugang für geplante Wartungsarbeiten vorübergehend einschränken. Kontinent wird geplante Wartungsarbeiten mindestens 7 Tage im Voraus ankündigen und nur Samstag und Sonntag von 0:00 bis 7:00 Uhr (CET/CEST) vornehmen. Insgesamt darf die Dauer geplanter Wartungszeiten 24 Stunden im Monat nicht überschreiten.
Diese Ziffer gilt nicht für die Verfügbarkeit der Modelle und Provider. Eine bestimmte Verfügbarkeit einzelner Modelle sichert Kontinent nicht zu. Die Konfiguration von Fallback-Ketten durch den Kunden begründet keine Zusage, dass ein Ersatzmodell jederzeit erreichbar ist.
8. Fehlerbehebung und Gewährleistung
Für Mängel der Plattform gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a BGB) ausgeschlossen ist.
Ein Mangel liegt vor, wenn die Plattform bei vertragsgemäßer Nutzung wesentlich von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht und die Ursache im Verantwortungsbereich von Kontinent liegt („Fehler“). Der Kunde hat Fehler unverzüglich über die vorgesehenen Support-Kanäle anzuzeigen und alle zur Analyse und Reproduktion notwendigen Informationen bereitzustellen.
Kontinent wird gemeldete Fehler innerhalb einer angemessenen Frist bearbeiten und nach seiner Wahl durch Nachbesserung, Updates, Bereitstellen eines Workarounds oder einer Ersatzlösung beseitigen. Die Priorisierung erfolgt auf Grundlage der Schwere und Auswirkungen unter Berücksichtigung der Gesamtheit der Kunden. Bei kritischen Fehlern erfolgt im Regelfall eine qualifizierte Rückmeldung binnen eines Werktags nach ordnungsgemäßer Meldung.
Schlägt die Beseitigung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern. Ein eigenständiger Abzug von laufenden oder künftigen Vergütungen ist ausgeschlossen. Kontinent wird den zu viel gezahlten Betrag auf Anfrage dem Guthaben gutschreiben oder, soweit dies nicht möglich ist, auszahlen.
Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn der Kunde Kontinent erfolglos eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt hat und die vertragsgemäße Nutzung erheblich beeinträchtigt ist.
9. Kundeninhalte
Der Kunde räumt Kontinent das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Dauer der Bereitstellung beschränkte und nur an Auftragsverarbeiter von Kontinent übertragbare Recht ein, die über die Plattform übermittelten Inhalte, insbesondere Prompts, Outputs und Dateianhänge (insgesamt „Kundeninhalte“), in dem zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Umfang zu nutzen, insbesondere entgegenzunehmen, zu übertragen und an den vom Kunden angesprochenen Provider zu übermitteln. Weitere Rechte an Kundeninhalten erwirbt Kontinent nicht.
Keine Speicherung von Inhalten.Kontinent verarbeitet Prompts und Outputs ausschließlich transient zur Weiterleitung und speichert sie nicht dauerhaft. Persistiert werden je Anfrage nur Abrechnungs- und Betriebsmetadaten (Zeitpunkt, angefragtes und auslieferndes Modell, Provider, Token-Zahlen, Kosten, Status, Latenz, Routing-Verlauf mit Ablehnungsgrund, verwendeter API-Schlüssel sowie eine vom Kunden optional übermittelte Endnutzer-Kennung), nicht der Inhalt der Anfrage oder Antwort.
Kontinent nutzt Kundeninhalte nicht dazu, KI-Modelle zu entwickeln, zu trainieren oder zu verbessern. Kontinent bindet Provider nur auf Grundlage vertraglicher Vereinbarungen ein und weist für jeden Provider offen aus, ob eine vertragliche Zero-Retention-Zusage und ein vertraglicher Trainingsausschluss bestehen. Die Bewertungen und ihre Belegstellen sind im Compliance Index einsehbar (siehe Anlage 1).
Der Kunde darf nur solche Kundeninhalte über die Plattform verarbeiten, (i) zu deren Nutzung er über die erforderlichen Rechte und Befugnisse verfügt, (ii) die nicht gegen anwendbares Recht verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen (insbesondere Marken-, Urheber- und sonstige gewerbliche Schutzrechte sowie Persönlichkeitsrechte), sowie (iii) die keinen rechtswidrigen, rassistischen, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden oder pornografischen Inhalt haben.
Der Kunde stellt Kontinent von Ansprüchen Dritter (einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung) frei, die darauf beruhen, dass der Kunde nicht über die erforderlichen Rechte verfügt oder die Kundeninhalte anderweitig gegen diese Ziffer verstoßen. Dies gilt nicht, soweit Kontinent den Anspruch selbst zu vertreten hat.
Kontinent ist berechtigt, anonymisierte Telemetriedaten und aggregierte Nutzungsstatistiken zu erheben und zur Sicherstellung und Verbesserung des Betriebs, zur Fehlerbehebung sowie für interne statistische Zwecke auszuwerten. Diese Daten enthalten keine Kundeninhalte.
Stellt der Kunde Kontinent Ideen, Anregungen oder sonstiges Feedback zur Verfügung („Feedback“), räumt er Kontinent das umfassende, unwiderrufliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, dieses Feedback zu nutzen, insbesondere zur Weiterentwicklung der Plattform.
10. Nutzung der Modelle und Provider-Bedingungen
Für die Nutzung der Modelle können zusätzliche Bedingungen des jeweiligen Providers gelten. Der Kunde ist für deren Einhaltung verantwortlich. Kontinent weist darauf hin, dass Verstöße zu einem Ausschluss von oder einer Beschränkung der Nutzung führen können – auch mit Wirkung für andere Kunden, soweit der Provider den Zugang von Kontinent insgesamt sperrt.
Sektorale Einschränkungen. Einzelne Provider schließen bestimmte Einsatzbereiche vertraglich aus (z.B. Gesundheitsdaten, Zahlungsdaten, Hochrisiko-KI nach Anhang III der KI-Verordnung, Glücksspiel, Erwachseneninhalte). Kontinent weist diese Ausschlüsse je Modell in der Konsole aus und leitet Anfragen einer entsprechend eingestuften Organisation nicht an den betreffenden Provider weiter. Der Kunde ist verpflichtet, Kontinent den einschlägigen Einsatzbereich bei Vertragsschluss mitzuteilen und Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Mitteilung, kann die Filterung nicht greifen.
Berufsrechtlich geschützte Bereiche. Einzelne Provider lassen den Einsatz ihrer Modelle für medizinische, rechtsberatende oder finanzberatende Zwecke ausschließlich durch entsprechend zugelassene Personen zu. Nutzt der Kunde die Plattform für solche Zwecke, sichert er zu, dass er selbst oder die für ihn handelnden Personen über die dafür erforderliche berufsrechtliche Zulassung oder Erlaubnis verfügen (z.B. Approbation, Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, Bestellung als Steuerberater) und diese während der Vertragslaufzeit fortbesteht. Kontinent kann einen Nachweis verlangen. Die Zusicherung gilt unabhängig davon, ob der Kunde die Leistung selbst erbringt oder über eigene Endnutzer anbietet.
Kontinent kann die Nutzung einzelner Funktionen oder Modelle je API-Schlüssel innerhalb bestimmter Zeiträume angemessen begrenzen (Fair Use, Ratenbegrenzung). Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Fassung der Dokumentation.
Von Modellen generierter Output kann unvollständig, fehlerhaft oder irreführend sein. Kontinent übernimmt keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung der Outputs. Der Kunde sollte Output vor der Verwendung selbst auf die Eignung für den beabsichtigten Zweck prüfen.
11. Nutzungsbeschränkungen
Dem Kunden ist es untersagt, die Plattform (i) unter Verstoß gegen anwendbares Recht oder Rechte Dritter zu nutzen, (ii) zur rechtswidrigen Erhebung oder Verarbeitung von Daten einzusetzen, (iii) missbräuchlich zu nutzen, insbesondere die Integrität oder Verfügbarkeit der Plattform zu stören oder Sicherheitsmechanismen zu umgehen. Ergänzend gilt die Acceptable Use Policy.
Der Kunde darf die Plattform nicht für Anwendungen oder Zwecke nutzen, die (i) nach der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) verboten sind, (ii) den Betrieb, die Steuerung oder die Überwachung sicherheitsrelevanter Komponenten kritischer Infrastruktur betreffen, oder (iii) bei Fehlfunktionen zu erheblichen Gesundheitsschäden oder zum Tod von Menschen führen können. Für Anwendungen, die nach der KI-Verordnung als Hochrisiko-System eingestuft sind, ist eine gesonderte schriftliche Vereinbarung erforderlich.
Der Kunde stellt Kontinent von Ansprüchen Dritter (einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung) frei, die auf einer Nutzung unter Verstoß gegen diese Ziffer beruhen. Dies gilt nicht, soweit Kontinent den Anspruch selbst zu vertreten hat.
12. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist verbrauchsabhängig. Abgerechnet wird je Anfrage auf Grundlage der vom Provider gemeldeten Token-Zahlen und der im Katalog ausgewiesenen Modellpreise. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Anfrage im Katalog ausgewiesenen Preise in Euro.
Die Nutzung erfolgt auf Guthabenbasis (Prepaid). Der Kunde lädt Guthaben auf, das mit dem Verbrauch verrechnet wird. Ist das Guthaben aufgebraucht, werden weitere Anfragen abgelehnt, bis neues Guthaben verfügbar ist. Soweit gesondert vereinbart, kann stattdessen monatlich nachträglich abgerechnet werden; Rechnungen sind dann innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
Der Kunde kann je API-Schlüssel Ausgabenobergrenzen hinterlegen. Diese dienen der Übersicht und Kostenkontrolle des Kunden; maßgeblich für die Abrechnung bleibt der tatsächliche Verbrauch. Weitere Anfragen werden abgelehnt, wenn das Guthaben der Organisation aufgebraucht ist.
Sämtliche Beträge verstehen sich in EUR und netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Soweit Provider ihre Preise in USD oder einer anderen Fremdwährung ausweisen, werden die Katalogpreise auf Basis des Referenzkurses der Europäischen Zentralbank in EUR festgelegt und regelmäßig überprüft; sie können einen geringfügigen Wechselkurspuffer enthalten.
Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
13. Haftung und Schadensersatz
Kontinent haftet (i) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, (ii) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (iii) wenn Kontinent eine Garantie übernommen hat und (iv) sofern eine Begrenzung der Haftung nach zwingendem Recht ausgeschlossen ist, unbeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
In sonstigen Fällen haftet Kontinent nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), und der Höhe nach beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens, maximal jedoch insgesamt auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlte Vergütung. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter, Organe, gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Kontinent.
Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Abs. 1.
Für den Output der Modelle haftet Kontinent nicht. Soweit Kontinent gegen den jeweiligen Provider einen Anspruch wegen eines beim Kunden eingetretenen Schadens hat, tritt Kontinent diesen Anspruch auf Verlangen des Kunden ab, sofern die Vertragsbedingungen des Providers dies zulassen.
Freistellung. Der Kunde stellt Kontinent von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Kunde oder seine Endnutzer die Plattform unter Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen, die Acceptable Use Policy, die Bedingungen eines Providers oder geltendes Recht genutzt haben. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung sowie behördliche Sanktionen, soweit diese auf einem Verschulden des Kunden oder seiner Endnutzer beruhen. Kontinent zeigt einen solchen Anspruch unverzüglich an, trifft ohne Zustimmung des Kunden kein Anerkenntnis und gibt dem Kunden Gelegenheit zur Abwehr. Die Freistellung besteht nicht, soweit Kontinent den Verstoß selbst zu vertreten hat.
Mitwirkung bei Verstößen. Bestehen konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß, wirkt der Kunde an dessen Aufklärung und Behebung mit und erteilt die dafür erforderlichen Auskünfte. Kontinent ist gegenüber den Providern zu entsprechender Mitwirkung verpflichtet und gibt nur die Angaben weiter, die zur Aufklärung erforderlich sind. Inhalte von Anfragen und Antworten werden dabei nicht offengelegt.
14. Sperrung des Zugangs
Kontinent kann den Zugang des Kunden vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diesen Vertrag oder geltendes Recht bestehen oder ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung vorliegt (z.B. Zahlungsverzug, Sicherheitsrisiken, behördliche Anordnung). Ein berechtigtes Interesse besteht insbesondere auch dann, wenn ein Provider aufgrund des Nutzungsverhaltens des Kunden die Sperrung des Zugangs von Kontinent androht oder vornimmt. Der Kunde wird über die Sperrung und den Grund unverzüglich per E-Mail informiert. Die Sperrung wird aufgehoben, wenn der Grund wegfällt.
15. Laufzeit, Kündigung und Verlängerung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, soweit keine feste Laufzeit vereinbart ist. Bei vereinbarter fester Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils denselben Zeitraum, sofern nicht eine Partei mit einer Frist von 14 Tagen zum Laufzeitende kündigt.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Kontinent liegt insbesondere vor, wenn der Kunde (i) mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist und den Rückstand nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mahnung ausgleicht, (ii) wesentliche Pflichten wiederholt oder trotz Aufforderung fortlaufend verletzt, (iii) zahlungsunfähig oder überschuldet ist, oder (iv) wenn ein Insolvenzantrag gestellt oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.
Kündigungen haben in Textform (z.B. E-Mail) oder über die in der Konsole bereitgestellte Funktion zu erfolgen. Mit Ablauf des Vertrags endet das Recht des Kunden zur Nutzung der Plattform. Nicht verbrauchtes Guthaben wird auf Anfrage erstattet, soweit es nicht auf gewährten Rabatten oder Startguthaben beruht.
16. Datenschutz
Kontinent verarbeitet zur Erbringung der vertraglichen Leistungen personenbezogene Daten für den Kunden als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Mit Abschluss dieses Vertrags wird der Auftragsverarbeitungsvertrag automatisch zwischen den Parteien geschlossen und damit Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
17. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen der anderen Partei (oder eines im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmens), die nicht allgemein bekannt sind oder den Umständen nach vertraulich behandelt werden sollen, unabhängig von ihrer Form, insbesondere Kundeninhalte, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Produkte und Code („Vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln, durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen unbefugten Zugriff zu schützen, nur im Rahmen dieses Vertrags zu nutzen und ohne vorherige Zustimmung nicht offenzulegen oder an Dritte weiterzugeben.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, (i) die der Öffentlichkeit oder der anderen Partei vor der Übermittlung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht allgemein zugänglich werden, (ii) die einer Partei von einem Dritten ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht übermittelt werden oder (iii) deren Weitergabe gesetzlich erforderlich ist oder durch ein zuständiges Gericht angeordnet wurde, wobei die offenlegende Partei den Umfang der Offenlegung auf das Minimum zu reduzieren und die andere Partei darüber, soweit gesetzlich zulässig, zu informieren hat.
Die empfangende Partei wird Vertrauliche Informationen auf Anfrage zurückgeben oder vernichten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Die Vertraulichkeitspflichten bestehen auch nach Beendigung des Vertrags fort.
18. Änderung der Nutzungsbedingungen
Kontinent behält sich vor, diesen Vertrag zu ändern, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist, um die Bedingungen an veränderte technische oder rechtliche Rahmenbedingungen, einschließlich der Bedingungen der Provider, oder technische Änderungen der Plattform anzupassen. Kontinent wird dabei auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.
Kontinent teilt beabsichtigte Änderungen mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen mit Wirkung für die Zukunft als angenommen. Widerspricht der Kunde, ist Kontinent berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Kontinent wird in der Änderungsmitteilung auf die Wirkung des Schweigens und das Widerspruchsrecht hinweisen. Ausgenommen sind Änderungen der Hauptleistungspflichten, insbesondere der Vergütung; diese bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
19. Schlussbestimmungen
Die zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland. Kontinent ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Vertragsbestandteilen gehen Bestimmungen im Auftragsformular sowie etwaige produktspezifische Sonderbestimmungen diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen vor.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Nur die deutsche Fassung dieses Vertrages ist bindend. Eine etwaige englische Übersetzung dient ausschließlich zu Informationszwecken.
Anlage 1 – Provider und ihre Datenschutzzusagen
Kontinent bindet ausschließlich Provider ein, die Inferenz in der Europäischen Union erbringen. Für jeden Provider weist Kontinent aus, ob eine vertragliche Zero-Retention-Zusage und ein vertraglicher Trainingsausschluss bestehen, welche Zertifizierungen vorliegen und auf welche Vertragsklausel sich die jeweilige Bewertung stützt. Die jeweils aktuelle Fassung mit Belegstellen und Prüfdatum ist im Compliance Index abrufbar und Bestandteil dieses Vertrags. Die Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ergibt sich aus Anlage 2 des Auftragsverarbeitungsvertrags.